Adresse:
Löwenstrasse 16, Kreuzlingen
Öffnungszeiten:
Mi-Fr 8:10-11:40 + 14:10-17:40
sowie nach Vereinbarung
Telefon:
+41 71 672 39 89
Notfälle:
+41 900 000 199
Auf dieser Seite veröffentlichen wir interessante Fragen, die an uns gestellt werden, Neuigkeiten, Infos aus unserer Praxis und dem Alltag, Medizin und Politik.
Sie sind herzlich eingeladen, sich mit Ihren Fragen, Kommentaren und Erfahrungen zu beteiligen!
Aktuelle Öffnungszeiten unserer Praxis finden Sie nach Möglichkeit immer auf der Startseite.
Lesen Sie hier unten unsere wichtigsten Neuigkeiten
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Ab Januar 2026 arbeiten wir in der Praxis Anthropos nur noch frei von Einschränkungen durch Versicherungen.
Wir bieten nur noch individuelle Therapien und Arztkonsultationen an,
die unabhängig von der obligatorischen Grundversicherung KVG sind, das heisst solche für Selbstzahlende
(die Rechnungen teilweise bei Zusatzversicherungen VVG einreichen können, wenn sie wollen).
Die Praxis Anthropos wird also ein exklusives Exzellenzzentrum für nachhaltige Ganz-
heitsmedizin, in dem Sie sich, mit unserer Hilfe, frei von Zeitspannen und Einschränkungen der
Grundversicherungen, um Ihre Gesundheit kümmern können.
Unsere Kontaktdaten in der Löwenstrasse bleiben, wie oben angegeben. Telefonisch und persönlich sind wir hier freitags von 11:30 bis 15:30 für Terminabsprachen und Medikamentenbezüge für Sie da. Ausserdem können Sie gerne spontan versuchen, uns montags und donnerstags in dieser Zeit zu erreichen.
Für von der Grundversicherung (KVG, UVG, IV) zu bezahlende Leistungen
(Hausärztliche Versorgung, Kassenmedikamente, Rezepte, Krankschreibungen, Überweisungen, Notfall- und kurze Spontanbehandlungen usw. wird Dr. Engesser ab Januar 2026 dienstags und mittwochs
im Gesundheitszentrum Sokrates in Güttingen eine reine Kassenpraxis fortführen.
Für Notfälle stehen dort, bei Abwesenheit von Dr. Engesser, auch andere Ärzte zur Verfügung.
Für solche Anliegen melden Sie sich bitte direkt dort für Terminvereinbarungen
(das Sekretariat ist von Montag bis Freitag 08.00 – 11.30 und 13.30 – 16.00 Uhr besetzt)
Gesundheitszentrum Sokrates AG, Im Park 3 | CH-8594 Güttingen
+41 71 694 55 44 praxis@klinik-sokrates.ch
Bitte beachten Sie, dass sie sich dort neu als Patienten registrieren lassen müssen, auch wenn Sie bisher schon bei Dr. Engesser waren. Bisherige Patienten von Dr. Engesser haben in der ersten Zeit terminlichen Vorrang.
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22. August 2023
Ankündigung: Ab sofort und bis auf Weiteres sind wir eine Privatpraxis für Selbstzahler
Sehr geehrte, liebe Patienten
Bei uns gibt es eine Veränderung: Ab sofort sind wir eine Privatpraxis für Selbstzahler und Zusatzversicherte, bitte nehmen Sie das wohlwollend zur Kenntnis. Wir wir hoffen und wünschen uns, dass sie unser Engagement für eine gründliche Gesundheitspflege weiterhin in Anspruch nehmen und uns damit unterstützen.
FAQ
Was bedeutet die Veränderung für mich?
In unserer Arbeit und unserem Angebot ändert sich nichts für Sie; allerdings müssen Sie die Kosten für Leistungen aus der Grundversicherung, die wir selbst erbringen und die wir durch Verordnungen verursachen wie Diagnostik, Labor, Konsultationen, Behandlungen und Medikamente in Zukunft grundsätzlich selbst bezahlen. Für Patienten mit hoher Franchise wird sich nicht viel ändern. Nicht betroffen sind Unfallbehandlungen und Therapien wie Rhythmische Massage und Heileurythmie sowie Medikamente, die von den Zusatzversicherungen abgedeckt sind.
Heisst das, dass die Grundversicherung inzwischen überhaupt keine Leistungen der Praxis Anthropos AG übernehmen wird?
Wir werden weiterhin prüfen, in wie weit wir einen kleinen Teil Ihrer Kosten doch auch weiterhin bei Ihrer Grundversicherung einreichen können. Der wird aber klein sein, Sie sollten nicht damit rechnen und wir bitten Sie um die grundsätzliche Akzeptanz, die Kosten selbst zu tragen.
Was ist mit Notfällen?
Notfallpatienten können immer zu uns kommen. Ein Minimum wird grundsätzlich auch über die gesetzliche Versicherung abgerechnet. Alles, was über dieses Minimum hinausgeht, wird Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Können Sie weiterhin mein Hausarzt bleiben?
Ja, wenn Sie bereit sind, Ihre Grundleistungskosten selbst zu tragen.
Warum das Ganze? Was ist passiert?
Wir haben eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Vertretung der schweizer Grundversicherungen Santésuisse bekommen, die besagt, dass wir viel zu hohe Kosten verursacht haben. Uns wird angedroht, eine Rückerstattung leisten zu müssen.
Wie kommen die darauf?
Am 1. Februar 2023 wurde ein Vertrag über eine Screening-Methode im Rahmen der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von Arztpraxen gemäss Art. 56 Abs. 6 KVG zwischen FMH, Santésuisse und Curafutura geschlossen. Er basiert auf Morbiditätsfaktoren, Alter und Geschlecht der Patienten, PCG (Pharmaceutical cost groups), Franchisen der Patienten, Spitalaufenthalt im Vorjahr der Patienten. Ärzte werden in Vergleichsgruppen eingeteilt und die Abrechnungen dürfen nicht viel über dem für diese Vergleichsgruppe errechneten Soll liegen.
Für unsere Praxis wird fälschlicherweise angenommen, dass wir mehr Kosten für unsere Patienten verursachen, obwohl unsere Patienten gesünder als Durchschnittspatienten in anderen Praxen seien. Dies wird aus festgelegten Parametern rückgeschlossen wie zum Beispiel Spitalaufenthalte im letzten Jahr.
Wir setzen alles daran, Patienten so gut zu behandeln, dass sie möglichst wenig der belastenden und teuren Spitalaufenthalte benötigen. Bisher waren wir froh, dass uns dies tatsächlich gelungen ist; in der Berechnung gereicht uns dies nun aber zum Nachteil.
Die Schwere der Krankheiten wird auch aus dem Medikamentenverbrauch rückgerechnet, nicht etwa aus den angegebenen Diagnosen. Nun behandeln wir ja besonders viele schwere Krankheiten, auch von Patienten, die für unseren anthroposophischen Behandlungsansatz einen extra weiten Weg auf sich nehmen, mit anthroposophischen und homöopathischen Arzneimitteln sowie mit unseren wertvollen Therapien, die der Santésuisse aber nicht bekannt sind. Weil wir beispielsweise mit wenig der bekannten Blutdruckmedikamente auskommen, sieht es für die Jurie so aus, als hätten wir keine solchen Patienten und wir werden dafür abgestraft.
Weil wir als anthroposophische Praxis viele Kinder, teilweise auch aus einem weiten Umkreis, teilweise auch mit mehr oder weniger schweren oder chronischen Krankheiten, behandeln, ohne Kinderärzte zu sein, verjüngt sich unsere Patientenschaft und müsste statistisch deutlich gesünder sein als die anderer Praxen – was sich wieder in Kürzungen unseres Soll Regressionsindexes niederschlägt.
Dass wir zusätzlich lieber prophylaktisch vorausschauend als therapeutisch wiedergutmachend behandeln, schadet unserer Statistik sowieso. Was also einerseits im schweizer Gesundheitssystem sehr nach einer gut vom Staat geregelten öffentlichen Fürsorge aussieht, dass nämlich die meisten Grundversicherungen einen guten Teil der Gesundheitskosten relativ unkompliziert und bereitwillig übernehmen, ist im Endeffekt inzwischen doch nicht mehr so praktikabel, wenn Ärzte dann im Nachhinein dafür belangt werden.
Kann man da nichts tun?
Nach persönlicher Auskunft wird eine Stellungnahme von unserer Seite derzeit weder verlangt noch anerkannt; vielmehr werden wir im übernächsten Jahr zu einer solchen aufgefordert, wenn wir dann immer noch zu hoch liegen sollten. Das finanzielle Risiko, dass eine dann eingereichte Stellungnahme nach mühsamen bürokratischen Anstrengungen am Ende doch nicht zur Anerkennung der Besonderheit unserer Praxis führen würde, ist so hoch, dass wir es nicht tragen können und wollen.
Wie geht es weiter?
Die Möglichkeit einer sehr eingeschränkten Medizin scheint uns nicht unserem Potential zu entsprechen, das wir weiterhin unseren Patienten zugute kommen lassen wollen. Wir wollen weiter so gründlich arbeiten, wie wir es aus unserer langjährigen Erfahrung heraus für sinnvoll halten. Deshalb bauen wir in diesem Sinne auf Ihre private Selbstverantwortung.